Beachtet bitte, dass unser Landkreis jetzt seit drei Tagen in Folge über einer Inzidenz von 350 liegt.
Entsprechend gilt ab dem 17.01.2022 die 2G+ Regel.
Das bedeutet, dass zusätzlich zum Impf- bzw. Genesenennachweis ein Test benötigt wird, solange man nicht bereits geboostert ist oder die 2. Impfung (dazu zählt auch genesen und dann geimpft) oder ein positiver PCR-Test nicht länger als 3 Monate alt ist.
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